StartMarco Brunotte: Grundgesetzänderung zu Jobcentern sichert Betreuung aus einer Hand!

Marco Brunotte: Grundgesetzänderung zu Jobcentern sichert Betreuung aus einer Hand!

Marco Brunotte
09. Februar 2010 0 Kommentare

Marco Brunotte, Landtagsabgeordneter für Langenhagen, Isernhagen und Burgwedel, begrüßt den Kursschwenk von Bundesarbeitsministerin von der Leyen auf SPD-Linie in Sachen Jobcenter-Reform. „Die Änderung des Grundgesetzes ist der einzige Weg, um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand rechtssicher zu gestalten. Dass die Bundesarbeitsministerin sich doch noch für diesen Weg der Vernunft entschieden hat und von ihrem ursprünglichen Plan, die Jobcenter zu zerschlagen, nun Abstand nimmt, ist dem Drängen der SPD zu verdanken." So hatte sich der Niedersächsische Landtag auf Initiative der SPD einstimmig für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

„Mitarbeiter und Arbeitsuchende wurden unnötig lange verunsichert, dies konnte ich in vielen Gesprächen und Besuchen feststellen“, sagt Marco Brunotte, „und das während der größten Finanz- und Wirtschaftskrise, wo wir dringend die arbeitsmarktpolitische Kompetenz der Jobcenter brauchen.“ Es sei daher unverständlich, warum sich die CDU so lange einer Grundgesetzänderung verweigert hätte.

Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II ab 2005 von Bund und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften den sogenannten Jobcentern vorgenommen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 verstößt diese Bildung von jedoch Arbeitsgemeinschaften teilweise gegen das Grundgesetz. Dem Gesetzgeber wurde eine Drei-Jahres-Frist bis Ende 2010 gesetzt, um die Verwaltung neu zu gliedern.

Im Kern geht es darum, ob die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von Bundesagentur und Kommune wie bisher in einer Art Mischverwaltung aus einer Hand fortgeführt werden kann. Die SPD im Bund und in den Landesparlamenten hatte sich frühzeitig für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen. Der frühere SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hatte einen von allen Bundesländern getragenen Kompromissvorschlag vorgelegt hat, um die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommune und die Optionskommunen auf eine tragfähige Verfassungsgrundlage zu stellen. Diese Option werde nun durch das Einlenken der CDU möglich.

„Der hohe Qualitätsstandard bei der Betreuung von Arbeitssuchenden in den Jobcentern kann erhalten bleiben“, freut sich Marco Brunotte, „eine Grundgesetzänderung sichert Betreuung aus einer Hand und den Bestand der Optionskommunen“. Daher werde die SPD auch eine moderate Ausweitung des Optionsmodells auf Regionen, in denen eine Betreuung von Leitungsempfängern nur durch kommunale Träger praktikabel erscheine, im Rahmen einer Grundgesetzänderung mittragen.

In der Region Hannover solle aber weiterhin in der Arbeitsgemeinschaft zwischen Region und Bundesagentur für Arbeit zusammengearbeitet werden. „Nach ersten Anfangsschwierigkeiten hat sich ein gutes Arbeitsklima eingestellt und die Jobcenter leisten eine hervorragende Arbeit“, lobt Marco Brunotte, „nun muss die Zeit der Unsicherheiten überwunden und zu dauerhaften verlässlichen Strukturen gekommen werden.“
 





 

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